Das PLANT-MY-TREE® Partnersiegel
Unternehmen, die über PLANT-MY-TREE® Bäume in Deutschland pflanzen lassen, dürfen unser Partnersiegel führen. Auf dieser Seite steht, was das Siegel bestätigt, nach welchen Kriterien wir es vergeben, was es kostet, wer die Vergabe prüft und wie Sie eine Berechtigung nachprüfen können.
Grundlage ist das Zertifizierungsprogramm PMT-STD-KSP-001. Die vollständigen Bedingungen finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.
Was das Partnersiegel bestätigt
Das Partnersiegel bestätigt, dass ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Baumpflanzungen über PLANT-MY-TREE® verbindlich beauftragt hat und dass diese Bäume auf Flächen unseres Aufforstungsprogramms in Deutschland gepflanzt werden.
Was das Partnersiegel nicht bestätigt
- Es bescheinigt keine Klimaneutralität und keinen Ausgleich von Emissionen.
- Es enthält keine Angabe darüber, wie viel Kohlenstoff gebunden wird.
- Es ist keine Bewertung der Umwelt- oder Klimaleistung des Unternehmens.
- Es sagt nichts über einzelne Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens aus.
- Es ist ein privates Siegel von PLANT-MY-TREE®, kein staatliches Siegel und keine behördliche Zulassung.
Was „Klimaschutz Partner“ bedeutet
Der Bestandteil „Klimaschutz Partner“ bezeichnet die Partnerschaft eines Unternehmens mit unserem Aufforstungsprogramm. Er beschreibt die Teilnahme an diesem Programm. Er ist keine Aussage über die Klimawirkung, die Klimabilanz oder die Klimaneutralität des Unternehmens, seiner Produkte oder Dienstleistungen.
Aufforstung und Wiederbewaldung sind als Klimaschutzmaßnahmen anerkannt: Wälder nehmen Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf und speichern Kohlenstoff in Biomasse und Boden. Diese Einordnung betrifft die Maßnahme als solche, nicht das einzelne Unternehmen. Eine Quantifizierung der Klimawirkung ist nicht Gegenstand des Zertifizierungsprogramms.
Die Partnerstufen
Maßgeblich ist allein die Anzahl der verbindlich beauftragten Baumpflanzungen innerhalb von zwölf Monaten.
| Partnerstufe | Bäume in zwölf Monaten |
|---|---|
| Standard | ab 250 |
| Silber | ab 500 |
| Gold | ab 1.000 |
| Platin | ab 10.000 |
Die Bezeichnungen Standard, Silber, Gold und Platin kennzeichnen ausschließlich die Anzahl der beauftragten Baumpflanzungen. Sie enthalten keine Bewertung der Klima- oder Umweltleistung des Unternehmens und keinen Bezug zu seiner Größe. Andere Klimaschutzleistungen, Reduktionsmaßnahmen oder Nachhaltigkeitsaktivitäten fließen in die Stufe nicht ein.
Was als beauftragte Baumpflanzung zählt
Eine Baumpflanzung gilt als verbindlich beauftragt, wenn der Pflanzauftrag rechtswirksam zustande gekommen ist und die Vergütung entweder vollständig entrichtet oder durch eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung gesichert ist. Eine Ratenzahlung steht der Vergabe nicht entgegen. Besteht Verzug mit einer fälligen Rate, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Berücksichtigt werden Baumpflanzungen, die über folgende Angebote von PLANT-MY-TREE® beauftragt wurden: [Auflistung der Angebote]. Baumpflanzungen aus anderen Angeboten werden nicht berücksichtigt. Spenden an die PLANT-MY-TREE® Stiftung begründen keine Siegelberechtigung.
Auch Bestellungen über unseren Onlineshop werden berücksichtigt, soweit sie dem Unternehmen eindeutig zugeordnet werden können. Für Shop-Bestellungen entsteht kein Verfahren von selbst – wenden Sie sich in diesem Fall an uns und halten Sie Rechnung und Zahlungsnachweis bereit.
Jede Baumpflanzung wird genau einem Unternehmen zugeordnet. Eine doppelte Zuordnung oder eine parallele Verwendung derselben Baumpflanzung für CO2-Ausgleichs- oder Zertifikatsnachweise an Dritte ist ausgeschlossen.
Wie lange das Siegel gilt
Die Berechtigung gilt zwölf Monate. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Übergabe, also dem Tag, an dem wir die Freigabe und die Siegeldateien bereitstellen. Der letzte Tag des Zeitraums ist der Stichtag.
Der Stichtag ist der frühere dieser beiden Tage: zwölf Monate nach der Übergabe oder zwölf Monate nach derjenigen Beauftragung, mit der die Mindestanzahl der bestätigten Partnerstufe erreicht wurde. Damit führt eine erst nachträglich geltend gemachte Beauftragung nicht zu einer längeren Berechtigung als eine zeitnah bearbeitete.
Weitere Beauftragungen innerhalb des laufenden Zeitraums führen nicht zu einer Höherstufung. Sie werden bei der nächsten Vergabe berücksichtigt. Eine Rückstufung innerhalb des laufenden Zeitraums findet ebenfalls nicht statt.
Spätestens einen Monat vor dem Stichtag informieren wir über das bevorstehende Ende. Wer die Berechtigung fortführen möchte, muss die Voraussetzungen einer Partnerstufe im neuen Zeitraum erneut erfüllen. Die bisherige Stufe wird nicht automatisch fortgeführt und kann höher, gleich oder niedriger ausfallen.
Nach dem Stichtag gilt für die Entfernung des Siegels aus bestehenden digitalen Verwendungen eine Karenzzeit von 14 Kalendertagen. Neue Veröffentlichungen, Werbemaßnahmen und Druckaufträge sind ab dem Tag nach dem Stichtag nicht mehr zulässig.
Was mit den Bäumen passiert
Die beauftragten Bäume werden in der auf die vollständige Zahlung folgenden Pflanzsaison auf einer Fläche unseres Programms gepflanzt und danach fachlich betreut. Ausfälle durch Trockenheit, Verbiss, Sturm oder Schädlinge kommen bei Aufforstungen vor und sind bei der Bewirtschaftung eingeplant. Festgestellte Ausfälle pflanzen wir nach, sodass der Bestand der zugeordneten Baumzahl erhalten bleibt.
Unsere Flächen liegen in Deutschland. Ein Teil steht im Eigentum der PLANT-MY-TREE® Stiftung und ist satzungsgemäß dauerhaft dem Erhalt des Baumbestandes gewidmet. Für Kooperationsflächen bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern über den Erhalt der Pflanzung.
Wer prüft
PLANT-MY-TREE® ist Eigner des Zertifizierungsprogramms und vergibt das Partnersiegel. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt getrennt vom Vertrieb: sie wird von einer Person außerhalb des Verkaufs vorgenommen, und die Freigabe erteilt die Geschäftsleitung.
Das Zertifizierungsprogramm und seine Anwendung werden von der GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Umweltgutachter (GUTcert) als unabhängigem Dritten überprüft. Die Prüfung umfasst die Validierung des Programms, regelmäßige Revalidierungen und die Prüfung der Anwendung anhand von Stichproben auf Grundlage einer Risikoanalyse. Bei einer Nutzung des Siegels auf Produkten oder Produktverpackungen wird jede Vergabe zusätzlich einzeln geprüft.
Unser Qualitätsmanagement ist zusätzlich durch den TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert, Zertifikatsnummer 01 100 1900675. Der Geltungsbereich umfasst die Durchführung von Aufforstungsprojekten und den Vertrieb der damit verbundenen Klimaschutzdienstleistungen.
Die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms wurden in Absprache mit Sachverständigen und Interessenträgern erarbeitet. [Angabe der einbezogenen Personen oder Institutionen.]
Zugang und Kosten
Das Programm steht allen Unternehmen offen, die einen Pflanzauftrag im Umfang mindestens der Partnerstufe Standard erteilen und die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllen.
Das Partnersiegel ist eine optionale Zusatzleistung zum Baumpflanzpaket. Wenn Sie das Partnersiegel nutzen möchten, fällt zusätzlich zum Preis der beauftragten Baumpflanzungen ein Kostenbeitrag von 149 € zzgl. USt. je Gültigkeitszeitraum an. Die Berechtigung zur Nutzung des Partnersiegels gilt für zwölf Monate.
Der Kostenbeitrag umfasst die anteiligen Kosten der unabhängigen Prüfung des Zertifizierungsprogramms und seiner Anwendung durch die GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Umweltgutachter (GUTcert), unseren Prüf- und Verwaltungsaufwand sowie die Bereitstellung der Siegeldateien.
| Partnerstufe | Kostenbeitrag je Gültigkeitszeitraum |
|---|---|
| Standard | 149 € zzgl. USt. |
| Silber | 149 € zzgl. USt. |
| Gold | 149 € zzgl. USt. |
| Platin | 149 € zzgl. USt. |
Partnerportal, Urkunden und weitere Marketingmaterialien sind bereits im Preis der beauftragten Baumpflanzungen enthalten und werden nicht zusätzlich berechnet.
Liegen ein verbindlicher Pflanzauftrag, die Zahlung oder eine unterzeichnete Ratenzahlungsvereinbarung und die unterzeichnete Partnervereinbarung vor, stellen wir die Freigabe und die Siegeldateien innerhalb von 14 Kalendertagen bereit. Die Frist gilt für alle Unternehmen gleichermaßen; eine vorrangige Bearbeitung einzelner Vorgänge findet nicht statt.
Ausschlussgründe
Von der Teilnahme am Zertifizierungsprogramm ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen einer der folgenden Ausschlussgründe vorliegt:
- rechtskräftig festgestellte schwere Verstöße gegen Umwelt- oder Naturschutzrecht innerhalb der letzten fünf Jahre,
- rechtskräftig festgestellte Verstöße gegen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation,
- unrichtige oder unvollständige Angaben im Zertifizierungsverfahren,
- Entzug einer Siegelberechtigung nach Kapitel 8.4 innerhalb der letzten drei Jahre,
- Zugehörigkeit zu einer der folgenden Branchen: Tabak, Rüstung, fossile Förderung, Glücksspiel.
Andere Gründe für eine Ablehnung bestehen nicht. Eine Ablehnung teilen wir schriftlich unter Angabe des Grundes mit. Dagegen kann Einspruch eingelegt werden.
Wie das Siegel verwendet werden darf
Für die Verwendung gilt die Anwendungsrichtlinie Partnersiegel, die jedes Unternehmen mit der Freigabe erhält. Die wichtigsten Punkte:
- Es darf nur die freigegebene Partnerstufe und nur die von uns bereitgestellten Dateien verwendet werden.
- In digitalen Verwendungen wird das Siegel mit dieser Programmseite verlinkt. In gedruckten Verwendungen wird die Adresse dieser Seite beim Siegel angegeben.
- In Werbung, die sich an Verbraucher richtet, steht zusätzlich ein Begleithinweis mit Anzahl und Zeitraum unmittelbar beim Siegel.
- Eine Nutzung auf Produkten oder Produktverpackungen ist uns vor der Drucklegung anzuzeigen und bedarf einer gesonderten Freigabe sowie eines festgelegten Transparenzhinweises.
- Die Siegeldateien enthalten keine Angabe zur Baumzahl und keine Jahresangabe.
Wie Sie eine Berechtigung überprüfen
Jede Siegelvergabe erhält eine eindeutige Freigabenummer. Wenn Sie wissen möchten, ob ein Unternehmen das Partnersiegel zu Recht führt, senden Sie uns die Freigabenummer oder den Namen des Unternehmens an partnersiegel@plant-my-tree.de. Wir teilen Ihnen den Namen des Unternehmens, die bestätigte Partnerstufe, den Gültigkeitszeitraum und den aktuellen Status mit. Wir antworten innerhalb von drei Werktagen.
Wenn Sie eine Verwendung für irreführend halten
Beschwerden zum Partnersiegel und zu seiner Verwendung nehmen wir unter partnersiegel@plant-my-tree.de entgegen. Beschwerden können von Verbrauchern, Geschäftspartnern, Wettbewerbern und anderen interessierten Parteien eingereicht werden. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von drei Werktagen, prüfen jede Beschwerde und teilen das Ergebnis mit. Bestätigt sich eine unzulässige Verwendung, fordern wir eine Korrektur und können die Berechtigung aussetzen oder entziehen.
Siegelnehmer können gegen eine sie betreffende Entscheidung innerhalb von 20 Werktagen Einspruch einlegen.
Zertifizierungsprogramm als PDF
Die für Siegelnehmer geltenden Bedingungen und Anforderungen finden Sie im Zertifizierungsprogramm PMT-STD-KSP-001, Fassung V4, Stand 09.09.2028. Sie können die öffentliche Ausgabe hier als PDF herunterladen.
Die öffentliche Ausgabe enthält alle für Siegelnehmer geltenden Bedingungen und Anforderungen des Programms. Interne Regelungen zu Organisation, Unparteilichkeit, Kompetenz und Aufzeichnungen sind nicht Bestandteil dieser Ausgabe. Die vollständige Programmdokumentation stellen wir auf Anfrage bereit.