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VSME-Standard: der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht für KMU

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Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
  • Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard der EFRAG für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, finalisiert im Dezember 2024.
  • Er bündelt 147 Datenpunkte in einem Basismodul (100) und einem Zusatzmodul (47). Die vollständigen ESRS umfassen über 1.100.
  • Die EU-Kommission empfiehlt den VSME seit dem 30. Juli 2025. Der delegierte Rechtsakt als künftiger „Voluntary Standard“ wird für das zweite bis dritte Quartal 2026 erwartet.
  • Über den Value Chain Cap dürfen CSRD-pflichtige Kunden von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Daten verlangen, die über den VSME hinausgehen.
  • Banken, Großkunden und Investoren fragen diese Daten zunehmend ab. Ein VSME-Bericht beantwortet die Anfragen einmal strukturiert.

Der VSME-Standard ist ein freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen entwickelt hat. Die Abkürzung steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“. Er gibt KMU ein einheitliches Format an die Hand, um Nachhaltigkeitsdaten an Kunden, Banken und Investoren zu liefern, ohne den vollen Umfang der CSRD erfüllen zu müssen. EFRAG hat den finalen Entwurf im Dezember 2024 an die Kommission übergeben, seit dem 30. Juli 2025 empfiehlt die Kommission seine Anwendung.

Der Anlass ist konkret. Ein börsennotierter Kunde schickt einen 40-seitigen Nachhaltigkeitsfragebogen. Die Hausbank möchte vor der nächsten Kreditlinie ein Nachhaltigkeitsprofil sehen. Ein Konzern in der Lieferkette braucht Ihre Treibhausgaswerte bis zum nächsten Monat. Der VSME bündelt diese Anforderungen in einem Format, das Sie einmal sauber ausfüllen statt jedes Mal neu.

Zwei Personen besprechen einen Nachhaltigkeitsbericht

Was ist der VSME-Standard?

Der VSME übersetzt die Logik der großen europäischen Standards in einen Umfang, der zu einem Mittelständler passt. EFRAG ist dasselbe Gremium, das auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die CSRD entwickelt hat. Der VSME bleibt bewusst schlank und lässt sich ohne eigenes Reporting-Team und ohne tiefe externe Beratung umsetzen.

Gedacht ist er für Unternehmen, die nicht direkt unter die CSRD fallen, deren Geschäftspartner aber trotzdem Nachhaltigkeitsdaten erwarten. Das betrifft Zulieferer größerer Unternehmen ebenso wie Kreditnehmer und Bewerber in Ausschreibungen. Ein Drittel der VSME-Datenpunkte entspricht direkt den ESRS, ein weiteres Drittel bildet sie vereinfacht ab, das letzte Drittel wurde eigens für die Bedürfnisse von KMU entwickelt. Dadurch fließen Ihre VSME-Daten direkt in die CSRD-Berichte Ihrer Kunden ein, ohne Doppelarbeit.

Wichtig ist, was der VSME bewusst auslässt. Er verlangt keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, keine externe Prüfpflicht und keine Anwendung der EU-Taxonomie. Er ist ein Berichtsformat, keine Bilanzierungsregel, und wird zur jährlichen Routine, die mit jedem Berichtsjahr leichter wird.

Warum der VSME für KMU gerade jetzt zählt

Mit dem Omnibus-I-Paket vom 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die CSRD-Pflicht deutlich einzugrenzen. Künftig sollen vor allem Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtend berichten. Für kleinere Unternehmen tritt ein freiwilliger Standard auf Basis des VSME an die Stelle der Pflicht. Für viele KMU bedeutet das auf den ersten Blick eine Entlastung. Die Erwartung der Geschäftspartner bleibt jedoch bestehen.

Hier greift der Value Chain Cap. Er begrenzt, welche Informationen ein CSRD-pflichtiges Unternehmen entlang seiner Wertschöpfungskette einfordern darf. Von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen sie keine Nachhaltigkeitsdaten verlangen, die über den VSME hinausgehen. Der Standard wird damit zur Obergrenze und zugleich zum Schutzschild gegen ausufernde Fragebögen.

Der Value Chain Cap arbeitet für Sie

Ein CSRD-pflichtiger Kunde darf von einem Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten nur die Daten anfordern, die im VSME stehen. Einen 40-seitigen Fragebogen beantworten Sie also mit einem strukturierten VSME-Bericht und verweisen auf diese Grenze.

Der rechtliche Rahmen ist im Juni 2026 in Bewegung, die Richtung ist klar. EFRAG hat den Standard im Dezember 2024 vorgelegt, die Kommission hat ihn am 30. Juli 2025 per Empfehlung bestätigt. Am 6. Mai 2026 ist der Entwurf des delegierten Rechtsakts unter dem künftigen Namen „Voluntary Standard“ in die öffentliche Konsultation gegangen, die Rückmeldefrist endete am 3. Juni 2026. Die Verabschiedung als verbindliche EU-Verordnung wird für das zweite bis dritte Quartal 2026 erwartet. Wer heute beginnt, arbeitet auf der Grundlage des EFRAG-Standards von Dezember 2024 und ist damit auf der sicheren Seite.

Meilenstein Datum Bedeutung für KMU
EFRAG übergibt den finalen VSME Dezember 2024 Standard ist nutzbar, freiwillige Berichte sind möglich
Omnibus-I-Paket der Kommission 26. Februar 2025 CSRD-Pflicht ab 1.000 Beschäftigten und Einführung des Value Chain Cap
EU-Empfehlung zum VSME 30. Juli 2025 Die Kommission empfiehlt die Anwendung offiziell
Konsultation zum delegierten Rechtsakt 6. Mai bis 3. Juni 2026 Entwurf des „Voluntary Standard“ steht zur Rückmeldung
Erwartete Verabschiedung als EU-Verordnung Q2 bis Q3 2026 Formaler Rechtsstatus des freiwilligen Standards

Der Aufbau: zwei Module

Der VSME ist modular aufgebaut. Das Basismodul ist für jeden Bericht verpflichtend und deckt ab, wonach Kunden und Banken typischerweise fragen. Das Zusatzmodul ist optional und richtet sich an Unternehmen, die tiefer gehen möchten, etwa für grüne Finanzierungen oder als Vorbereitung auf eine spätere CSRD-Pflicht.

Modul Umfang Schwerpunkte
Basismodul B1–B11 100 Datenpunkte in 27 Angabepflichten Unternehmensdaten, Energie und Emissionen, Verschmutzung, Wasser, Biodiversität, Abfall, Belegschaft, Arbeitssicherheit, Vergütung und Korruption
Zusatzmodul C1–C9 47 weitere Datenpunkte in 13 Angabepflichten Strategie und Geschäftsmodell, THG-Reduktionsziele, Klima-Übergangsplan, Klimarisiken, Menschenrechte, kontroverse Umsatzquellen und Geschlechtervielfalt
Infografik zum Aufbau des freiwilligen VSME-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Was im Basismodul steckt

Das Basismodul gliedert sich in elf Angabepflichten von B1 bis B11. Vieles davon sind kurze Ja-oder-Nein-Felder und Auswahllisten. Die eigentliche Arbeit steckt in drei Bereichen: Energie und Emissionen, Wasser und Abfall sowie die Belegschaft. Wer seine Strom- und Heizkostenabrechnungen, Entsorgungsnachweise und Personalstammdaten zur Hand hat, deckt einen Großteil bereits ab.

Code Angabepflicht im Basismodul
B1 Grundlagen der Erstellung und allgemeine Unternehmensdaten
B2 Verfahren, Richtlinien und künftige Initiativen für mehr Nachhaltigkeit
B3 Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3)
B4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
B5 Biodiversität und Flächennutzung
B6 Wasserentnahme und Wasserverbrauch
B7 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall
B8 Belegschaft: allgemeine Merkmale wie Vertrag, Geschlecht, Land und Fluktuation
B9 Belegschaft: Gesundheit und Sicherheit
B10 Belegschaft: Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung
B11 Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung

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Die Angabepflichten B1 bis B11 als Zuständigkeiten-Matrix in Excel. Wer liefert welche Daten, mit Status-Tracking und Fortschrittsanzeige.

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Praxis-Tipp

Beginnen Sie mit den Daten, die schon vorliegen. Strom- und Heizkostenabrechnungen decken einen großen Teil von B3 ab, die Personalabteilung liefert die Angaben zu B8 bis B10. Neue Erhebungen, etwa für Scope-3-Emissionen, planen Sie im zweiten Schritt. Ein dokumentierter Bericht mit einer offen ausgewiesenen Lücke ist wertvoller als gar kein Bericht.

Die Treibhausgasdaten in B3 sind für viele KMU der anspruchsvollste Teil. Der VSME fragt Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (eingekaufte Energie, sowohl standort- als auch marktbasiert) und Scope 3 (Wertschöpfungskette) in Tonnen CO2-Äquivalent ab, dazu eine Intensität je Euro Umsatz. Auch das Basismodul verlangt eine Angabe zu Scope 3. Wenn eine präzise Berechnung fehlt, liefern Sie eine nachvollziehbar dokumentierte Schätzung.

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Wann sich das Zusatzmodul lohnt

Das Zusatzmodul ergänzt 47 Datenpunkte, fordert aber eine andere Art von Arbeit. Während das Basismodul vor allem Zahlen abfragt, verlangt das Zusatzmodul strategische Texte, die in vielen KMU noch nicht schriftlich vorliegen. Es lohnt sich daher als interner Strategieprozess: Die Fragen nach Geschäftsmodell, Klimazielen und Risiken sind ohnehin Fragen, die Geschäftsführung und Beirat beantworten sollten.

Die neun Angabepflichten reichen von C1 bis C9. Sie umfassen die Strategie und das Geschäftsmodell (C1), die Beschreibung der Richtlinien (C2), Reduktionsziele und einen Klima-Übergangsplan mit Basis- und Zieljahr (C3), klimabedingte Risiken (C4), zusätzliche Angaben zur Belegschaft samt Geschlechterverhältnis auf Führungsebene (C5), Menschenrechtsrichtlinien für die eigene Belegschaft (C6), schwerwiegende Menschenrechtsvorfälle (C7), Umsatzerlöse aus bestimmten Sektoren wie fossilen Brennstoffen (C8) sowie die Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan (C9).

VSME, CSRD und ESRS im Vergleich

Der wichtigste Unterschied zu den vollständigen ESRS liegt im Umfang und im Aufwand. Die folgende Übersicht zeigt, wo der VSME bewusst schlank bleibt.

Merkmal VSME ESRS (CSRD)
Datenpunkte 147 Über 1.100
Anwendung Freiwillig Verpflichtend ab 1.000 Beschäftigten nach Omnibus I
Wesentlichkeitsanalyse Entfällt Doppelte Wesentlichkeitsanalyse erforderlich
Externe Prüfung Entfällt Vorgeschrieben
EU-Taxonomie Entfällt Bestandteil
Zielgruppe Nicht börsennotierte KMU Große und kapitalmarktorientierte Unternehmen

Beide Standards bleiben kompatibel. Was Sie im VSME erheben, lässt sich in den CSRD-Bericht eines Kunden übernehmen. Mehr zu den Pflichten der großen Variante lesen Sie im Ratgeber zur CSRD-Berichtspflicht, die Grundlagen der drei Emissionsbereiche im Beitrag zu Scope 1, 2 und 3. Was hinter den drei Buchstaben ESG steckt, klärt der Ratgeber zu den ESG-Kriterien.

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Wie startklar sind Sie für den VSME-Bericht?

Beantworten Sie neun kurze Fragen zu Ihren vorhandenen Daten. Sie erhalten sofort einen Readiness-Wert und sehen, wo noch Lücken liegen. Anonym, ohne Anmeldung.

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In vier Schritten zum VSME-Bericht

Der Weg zum ersten VSME-Bericht lässt sich in vier Schritten gehen. Entscheidend ist, das Thema als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen, denn die Daten kommen aus mehreren Abteilungen.

  1. Verantwortlichkeiten klären. Geschäftsführung und Finanzen liefern Umsatz, Bilanzsumme und NACE-Codes (B1). Betrieb und Facility Management liefern Energie, Emissionen, Abfall und Wasser (B3 bis B7). Die Personalabteilung liefert Mitarbeiterzahlen, Arbeitsunfälle und Vergütung (B8 bis B10). Ein kurzes Kick-off mit klarer Zuordnung spart Wochen.
  2. Mit vorhandenen Daten starten. Viele Angaben liegen bereits vor, nur nicht in einem Bericht. Stromrechnungen, Entsorgungsnachweise und HR-Stammdaten bilden den Kern von B3 bis B10.
  3. Lücken priorisieren und ausweisen. Der VSME erlaubt begründete Auslassungen. Listen Sie in B1 auf, welche Angaben fehlen und warum. Typische Lücken im ersten Jahr betreffen Scope 3 und Biodiversität.
  4. Vorlage nutzen. EFRAG stellt ein kostenloses Excel-Template in elf EU-Sprachen bereit, darunter Deutsch. Es enthält eine Validierung und lässt sich optional in maschinenlesbares XBRL umwandeln.

Vier Fehler tauchen besonders häufig auf: Standort- und marktbasierte Scope-2-Werte werden verwechselt, die Treibhausgasintensität je Umsatz wird vergessen, Abfallmengen mischen Tonnen und Kubikmeter, und Scope 3 bleibt unbearbeitet. Eine ehrliche Schätzung schließt die letzte Lücke besser als ein leeres Feld.

PLANT-MY-TREE als Partner für Ihren Bericht

PLANT-MY-TREE begleitet Unternehmen an genau den Stellen, an denen ein VSME-Bericht Substanz braucht: bei den Emissionsdaten und beim Bericht selbst. Wir erstellen Ihre CO2-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol über Scope 1 bis 3 und führen Sie durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Daniel Köhler und sein Team aus Essen arbeiten seit über 20 Jahren in der Aufforstung und in der Klimaberatung.

Emissionen, die sich vorerst senken lassen, reduzieren Sie zuerst. Für den Rest bietet sich der Ausgleich über Baumpflanzungen auf den dauerhaft geschützten Stiftungs- und Kooperationsflächen von PLANT-MY-TREE an. Jede Fläche ist über die Stiftung 99 Jahre geschützt, vom TÜV Rheinland geprüft und für Sie begehbar. Wie das Unternehmen Mittel verwendet und Flächen sichert, zeigt die Seite zur Transparenz.

Vom Datenpunkt zum fertigen Bericht.

Wir begleiten Sie von der CO2-Bilanz bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht, der zum VSME passt.

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Häufige Fragen zum VSME-Standard

Ist der VSME-Standard verpflichtend?

Nein, der VSME ist freiwillig. In der Praxis fragen Kunden, Banken und Investoren die Daten jedoch zunehmend ab. Wer regelmäßig ESG-Fragebögen beantwortet, spart mit einem strukturierten VSME-Bericht spürbar Zeit.

Für welche Unternehmen ist der VSME gedacht?

Für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, vor allem mit bis zu 1.000 Beschäftigten. Besonders relevant ist er für Zulieferer größerer Unternehmen und für Kreditnehmer.

Wie unterscheidet sich der VSME von CSRD und ESRS?

Der VSME umfasst 147 Datenpunkte, die ESRS über 1.100. Der VSME ist freiwillig, verlangt keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und keine externe Prüfung. Beide Standards sind kompatibel, VSME-Daten fließen in die CSRD-Berichte der Kunden ein.

Was bedeutet der Value Chain Cap?

Er begrenzt die Datenanfragen CSRD-pflichtiger Unternehmen. Von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen sie keine Informationen verlangen, die über den VSME hinausgehen.

Wie lange dauert der erste VSME-Bericht?

Die Datenerhebung dauert typischerweise zwei bis vier Wochen, verteilt auf mehrere Abteilungen. Ab dem zweiten Jahr geht es deutlich schneller, weil Datenquellen und Prozesse stehen.

Gibt es eine deutsche VSME-Vorlage?

Ja. EFRAG stellt ein kostenloses Excel-Template in elf EU-Sprachen bereit, darunter Deutsch. Es lässt sich optional in maschinenlesbares XBRL umwandeln.

Quellen
Europäische Kommission, Empfehlung zu einem freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU (VSME), 30. Juli 2025.
Europäische Kommission, Konsultation zu überarbeiteten ESRS und einem freiwilligen Standard, 6. Mai 2026.
Europäische Kommission, Omnibus-I-Paket, 26. Februar 2025.
EFRAG, VSME Standard, Dezember 2024.

Stand: Juni 2026. Fachlich verantwortet von Daniel Köhler, zuständig für CO2-Bilanzierung, Klimastrategie, CSRD und ESG bei PLANT-MY-TREE.

Über den Autoren:

PLANT-MY-TREE® ist der führende Anbieter von Baumspenden in Deutschland. In den letzten Jahren wurden durch PLANT-MY-TREE® über drei Million Bäume für den Klimaschutz gepflanzt.

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