- Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard der EFRAG für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, finalisiert im Dezember 2024.
- Er bündelt 147 Datenpunkte in einem Basismodul (100) und einem Zusatzmodul (47). Die vollständigen ESRS umfassen über 1.100.
- Die EU-Kommission empfiehlt den VSME seit dem 30. Juli 2025. Der delegierte Rechtsakt als künftiger „Voluntary Standard“ wird für das zweite bis dritte Quartal 2026 erwartet.
- Über den Value Chain Cap dürfen CSRD-pflichtige Kunden von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Daten verlangen, die über den VSME hinausgehen.
- Banken, Großkunden und Investoren fragen diese Daten zunehmend ab. Ein VSME-Bericht beantwortet die Anfragen einmal strukturiert.
Der VSME-Standard ist ein freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen entwickelt hat. Die Abkürzung steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“. Er gibt KMU ein einheitliches Format an die Hand, um Nachhaltigkeitsdaten an Kunden, Banken und Investoren zu liefern, ohne den vollen Umfang der CSRD erfüllen zu müssen. EFRAG hat den finalen Entwurf im Dezember 2024 an die Kommission übergeben, seit dem 30. Juli 2025 empfiehlt die Kommission seine Anwendung.
Der Anlass ist konkret. Ein börsennotierter Kunde schickt einen 40-seitigen Nachhaltigkeitsfragebogen. Die Hausbank möchte vor der nächsten Kreditlinie ein Nachhaltigkeitsprofil sehen. Ein Konzern in der Lieferkette braucht Ihre Treibhausgaswerte bis zum nächsten Monat. Der VSME bündelt diese Anforderungen in einem Format, das Sie einmal sauber ausfüllen statt jedes Mal neu.
Was ist der VSME-Standard?
Der VSME übersetzt die Logik der großen europäischen Standards in einen Umfang, der zu einem Mittelständler passt. EFRAG ist dasselbe Gremium, das auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die CSRD entwickelt hat. Der VSME bleibt bewusst schlank und lässt sich ohne eigenes Reporting-Team und ohne tiefe externe Beratung umsetzen.
Gedacht ist er für Unternehmen, die nicht direkt unter die CSRD fallen, deren Geschäftspartner aber trotzdem Nachhaltigkeitsdaten erwarten. Das betrifft Zulieferer größerer Unternehmen ebenso wie Kreditnehmer und Bewerber in Ausschreibungen. Ein Drittel der VSME-Datenpunkte entspricht direkt den ESRS, ein weiteres Drittel bildet sie vereinfacht ab, das letzte Drittel wurde eigens für die Bedürfnisse von KMU entwickelt. Dadurch fließen Ihre VSME-Daten direkt in die CSRD-Berichte Ihrer Kunden ein, ohne Doppelarbeit.
Wichtig ist, was der VSME bewusst auslässt. Er verlangt keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, keine externe Prüfpflicht und keine Anwendung der EU-Taxonomie. Er ist ein Berichtsformat, keine Bilanzierungsregel, und wird zur jährlichen Routine, die mit jedem Berichtsjahr leichter wird.
Warum der VSME für KMU gerade jetzt zählt
Mit dem Omnibus-I-Paket vom 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die CSRD-Pflicht deutlich einzugrenzen. Künftig sollen vor allem Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtend berichten. Für kleinere Unternehmen tritt ein freiwilliger Standard auf Basis des VSME an die Stelle der Pflicht. Für viele KMU bedeutet das auf den ersten Blick eine Entlastung. Die Erwartung der Geschäftspartner bleibt jedoch bestehen.
Hier greift der Value Chain Cap. Er begrenzt, welche Informationen ein CSRD-pflichtiges Unternehmen entlang seiner Wertschöpfungskette einfordern darf. Von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen sie keine Nachhaltigkeitsdaten verlangen, die über den VSME hinausgehen. Der Standard wird damit zur Obergrenze und zugleich zum Schutzschild gegen ausufernde Fragebögen.
Ein CSRD-pflichtiger Kunde darf von einem Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten nur die Daten anfordern, die im VSME stehen. Einen 40-seitigen Fragebogen beantworten Sie also mit einem strukturierten VSME-Bericht und verweisen auf diese Grenze.
Der rechtliche Rahmen ist im Juni 2026 in Bewegung, die Richtung ist klar. EFRAG hat den Standard im Dezember 2024 vorgelegt, die Kommission hat ihn am 30. Juli 2025 per Empfehlung bestätigt. Am 6. Mai 2026 ist der Entwurf des delegierten Rechtsakts unter dem künftigen Namen „Voluntary Standard“ in die öffentliche Konsultation gegangen, die Rückmeldefrist endete am 3. Juni 2026. Die Verabschiedung als verbindliche EU-Verordnung wird für das zweite bis dritte Quartal 2026 erwartet. Wer heute beginnt, arbeitet auf der Grundlage des EFRAG-Standards von Dezember 2024 und ist damit auf der sicheren Seite.
Tabelle seitlich wischen
| Meilenstein | Datum | Bedeutung für KMU |
|---|---|---|
| EFRAG übergibt den finalen VSME | Dezember 2024 | Standard ist nutzbar, freiwillige Berichte sind möglich |
| Omnibus-I-Paket der Kommission | 26. Februar 2025 | CSRD-Pflicht ab 1.000 Beschäftigten und Einführung des Value Chain Cap |
| EU-Empfehlung zum VSME | 30. Juli 2025 | Die Kommission empfiehlt die Anwendung offiziell |
| Konsultation zum delegierten Rechtsakt | 6. Mai bis 3. Juni 2026 | Entwurf des „Voluntary Standard“ steht zur Rückmeldung |
| Erwartete Verabschiedung als EU-Verordnung | Q2 bis Q3 2026 | Formaler Rechtsstatus des freiwilligen Standards |
Der Aufbau: zwei Module
Der VSME ist modular aufgebaut. Das Basismodul ist für jeden Bericht verpflichtend und deckt ab, wonach Kunden und Banken typischerweise fragen. Das Zusatzmodul ist optional und richtet sich an Unternehmen, die tiefer gehen möchten, etwa für grüne Finanzierungen oder als Vorbereitung auf eine spätere CSRD-Pflicht.
| Modul | Umfang | Schwerpunkte |
|---|---|---|
| Basismodul B1–B11 | 100 Datenpunkte in 27 Angabepflichten | Unternehmensdaten, Energie und Emissionen, Verschmutzung, Wasser, Biodiversität, Abfall, Belegschaft, Arbeitssicherheit, Vergütung und Korruption |
| Zusatzmodul C1–C9 | 47 weitere Datenpunkte in 13 Angabepflichten | Strategie und Geschäftsmodell, THG-Reduktionsziele, Klima-Übergangsplan, Klimarisiken, Menschenrechte, kontroverse Umsatzquellen und Geschlechtervielfalt |
Was im Basismodul steckt
Das Basismodul gliedert sich in elf Angabepflichten von B1 bis B11. Vieles davon sind kurze Ja-oder-Nein-Felder und Auswahllisten. Die eigentliche Arbeit steckt in drei Bereichen: Energie und Emissionen, Wasser und Abfall sowie die Belegschaft. Wer seine Strom- und Heizkostenabrechnungen, Entsorgungsnachweise und Personalstammdaten zur Hand hat, deckt einen Großteil bereits ab.
| Code | Angabepflicht im Basismodul |
|---|---|
| B1 | Grundlagen der Erstellung und allgemeine Unternehmensdaten |
| B2 | Verfahren, Richtlinien und künftige Initiativen für mehr Nachhaltigkeit |
| B3 | Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) |
| B4 | Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung |
| B5 | Biodiversität und Flächennutzung |
| B6 | Wasserentnahme und Wasserverbrauch |
| B7 | Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall |
| B8 | Belegschaft: allgemeine Merkmale wie Vertrag, Geschlecht, Land und Fluktuation |
| B9 | Belegschaft: Gesundheit und Sicherheit |
| B10 | Belegschaft: Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung |
| B11 | Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung |
Kostenlose Vorlage: VSME Starter-Checkliste
Die Angabepflichten B1 bis B11 als Zuständigkeiten-Matrix in Excel. Wer liefert welche Daten, mit Status-Tracking und Fortschrittsanzeige.
Beginnen Sie mit den Daten, die schon vorliegen. Strom- und Heizkostenabrechnungen decken einen großen Teil von B3 ab, die Personalabteilung liefert die Angaben zu B8 bis B10. Neue Erhebungen, etwa für Scope-3-Emissionen, planen Sie im zweiten Schritt. Ein dokumentierter Bericht mit einer offen ausgewiesenen Lücke ist wertvoller als gar kein Bericht.
Ihre Treibhausgasbilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol, sauber über Scope 1 bis 3.
PLANT-MY-TREE erhebt Ihre Emissionsdaten so, dass sie direkt in den VSME-Bericht passen.
CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen startenWann sich das Zusatzmodul lohnt
Das Zusatzmodul ergänzt 47 Datenpunkte, fordert aber eine andere Art von Arbeit. Während das Basismodul vor allem Zahlen abfragt, verlangt das Zusatzmodul strategische Texte, die in vielen KMU noch nicht schriftlich vorliegen. Es lohnt sich daher als interner Strategieprozess: Die Fragen nach Geschäftsmodell, Klimazielen und Risiken sind ohnehin Fragen, die Geschäftsführung und Beirat beantworten sollten.
Die neun Angabepflichten reichen von C1 bis C9. Sie umfassen die Strategie und das Geschäftsmodell (C1), die Beschreibung der Richtlinien (C2), Reduktionsziele und einen Klima-Übergangsplan mit Basis- und Zieljahr (C3), klimabedingte Risiken (C4), zusätzliche Angaben zur Belegschaft samt Geschlechterverhältnis auf Führungsebene (C5), Menschenrechtsrichtlinien für die eigene Belegschaft (C6), schwerwiegende Menschenrechtsvorfälle (C7), Umsatzerlöse aus bestimmten Sektoren wie fossilen Brennstoffen (C8) sowie die Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan (C9).
VSME, CSRD und ESRS im Vergleich
Der wichtigste Unterschied zu den vollständigen ESRS liegt im Umfang und im Aufwand. Die folgende Übersicht zeigt, wo der VSME bewusst schlank bleibt.
Tabelle seitlich wischen
| Merkmal | VSME | ESRS (CSRD) |
|---|---|---|
| Datenpunkte | 147 | Über 1.100 |
| Anwendung | Freiwillig | Verpflichtend ab 1.000 Beschäftigten nach Omnibus I |
| Wesentlichkeitsanalyse | Entfällt | Doppelte Wesentlichkeitsanalyse erforderlich |
| Externe Prüfung | Entfällt | Vorgeschrieben |
| EU-Taxonomie | Entfällt | Bestandteil |
| Zielgruppe | Nicht börsennotierte KMU | Große und kapitalmarktorientierte Unternehmen |
Beide Standards bleiben kompatibel. Was Sie im VSME erheben, lässt sich in den CSRD-Bericht eines Kunden übernehmen. Mehr zu den Pflichten der großen Variante lesen Sie im Ratgeber zur CSRD-Berichtspflicht, die Grundlagen der drei Emissionsbereiche im Beitrag zu Scope 1, 2 und 3. Was hinter den drei Buchstaben ESG steckt, klärt der Ratgeber zu den ESG-Kriterien.
VSME-Readiness-Check
Wie startklar sind Sie für den VSME-Bericht?
Beantworten Sie neun kurze Fragen zu Ihren vorhandenen Daten. Sie erhalten sofort einen Readiness-Wert und sehen, wo noch Lücken liegen. Anonym, ohne Anmeldung.
Daran arbeiten Sie als Nächstes
Orientierung am EFRAG VSME-Standard (Basismodul). Ersetzt keine individuelle Beratung.
In vier Schritten zum VSME-Bericht
Der Weg zum ersten VSME-Bericht lässt sich in vier Schritten gehen. Entscheidend ist, das Thema als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen, denn die Daten kommen aus mehreren Abteilungen.
- Verantwortlichkeiten klären. Geschäftsführung und Finanzen liefern Umsatz, Bilanzsumme und NACE-Codes (B1). Betrieb und Facility Management liefern Energie, Emissionen, Abfall und Wasser (B3 bis B7). Die Personalabteilung liefert Mitarbeiterzahlen, Arbeitsunfälle und Vergütung (B8 bis B10). Ein kurzes Kick-off mit klarer Zuordnung spart Wochen.
- Mit vorhandenen Daten starten. Viele Angaben liegen bereits vor, nur nicht in einem Bericht. Stromrechnungen, Entsorgungsnachweise und HR-Stammdaten bilden den Kern von B3 bis B10.
- Lücken priorisieren und ausweisen. Der VSME erlaubt begründete Auslassungen. Listen Sie in B1 auf, welche Angaben fehlen und warum. Typische Lücken im ersten Jahr betreffen Scope 3 und Biodiversität.
- Vorlage nutzen. EFRAG stellt ein kostenloses Excel-Template in elf EU-Sprachen bereit, darunter Deutsch. Es enthält eine Validierung und lässt sich optional in maschinenlesbares XBRL umwandeln.
Vier Fehler tauchen besonders häufig auf: Standort- und marktbasierte Scope-2-Werte werden verwechselt, die Treibhausgasintensität je Umsatz wird vergessen, Abfallmengen mischen Tonnen und Kubikmeter, und Scope 3 bleibt unbearbeitet. Eine ehrliche Schätzung schließt die letzte Lücke besser als ein leeres Feld.
PLANT-MY-TREE als Partner für Ihren Bericht
PLANT-MY-TREE begleitet Unternehmen an genau den Stellen, an denen ein VSME-Bericht Substanz braucht: bei den Emissionsdaten und beim Bericht selbst. Wir erstellen Ihre CO2-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol über Scope 1 bis 3 und führen Sie durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Daniel Köhler und sein Team aus Essen arbeiten seit über 20 Jahren in der Aufforstung und in der Klimaberatung.
Emissionen, die sich vorerst senken lassen, reduzieren Sie zuerst. Für den Rest bietet sich der Ausgleich über Baumpflanzungen auf den dauerhaft geschützten Stiftungs- und Kooperationsflächen von PLANT-MY-TREE an. Jede Fläche ist über die Stiftung 99 Jahre geschützt, vom TÜV Rheinland geprüft und für Sie begehbar. Wie das Unternehmen Mittel verwendet und Flächen sichert, zeigt die Seite zur Transparenz.
Vom Datenpunkt zum fertigen Bericht.
Wir begleiten Sie von der CO2-Bilanz bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht, der zum VSME passt.
Nachhaltigkeitsbericht erstellen lassenHäufige Fragen zum VSME-Standard
Nein, der VSME ist freiwillig. In der Praxis fragen Kunden, Banken und Investoren die Daten jedoch zunehmend ab. Wer regelmäßig ESG-Fragebögen beantwortet, spart mit einem strukturierten VSME-Bericht spürbar Zeit.
Für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, vor allem mit bis zu 1.000 Beschäftigten. Besonders relevant ist er für Zulieferer größerer Unternehmen und für Kreditnehmer.
Der VSME umfasst 147 Datenpunkte, die ESRS über 1.100. Der VSME ist freiwillig, verlangt keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und keine externe Prüfung. Beide Standards sind kompatibel, VSME-Daten fließen in die CSRD-Berichte der Kunden ein.
Er begrenzt die Datenanfragen CSRD-pflichtiger Unternehmen. Von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen sie keine Informationen verlangen, die über den VSME hinausgehen.
Die Datenerhebung dauert typischerweise zwei bis vier Wochen, verteilt auf mehrere Abteilungen. Ab dem zweiten Jahr geht es deutlich schneller, weil Datenquellen und Prozesse stehen.
Ja. EFRAG stellt ein kostenloses Excel-Template in elf EU-Sprachen bereit, darunter Deutsch. Es lässt sich optional in maschinenlesbares XBRL umwandeln.
Quellen
Europäische Kommission, Empfehlung zu einem freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU (VSME), 30. Juli 2025.
Europäische Kommission, Konsultation zu überarbeiteten ESRS und einem freiwilligen Standard, 6. Mai 2026.
Europäische Kommission, Omnibus-I-Paket, 26. Februar 2025.
EFRAG, VSME Standard, Dezember 2024.
Stand: Juni 2026. Fachlich verantwortet von Daniel Köhler, zuständig für CO2-Bilanzierung, Klimastrategie, CSRD und ESG bei PLANT-MY-TREE.


