- Das Lieferkettengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet große Unternehmen zu Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten.
- Seit 2024 fallen Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland darunter. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht direkt erfasst.
- Die Berichtspflicht gegenüber dem BAFA wurde zum 3. September 2025 gestrichen. Die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen.
- Auf EU-Ebene löst die CSDDD das LkSG ab. Nach dem Omnibus-Paket gilt sie nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz, Umsetzung bis 26. Juli 2028.
- KMU sind als Zulieferer indirekt betroffen, weil große Kunden Anforderungen vertraglich weitergeben.
Das Lieferkettengesetz, offiziell Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ist ein deutsches Gesetz, das große Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu achten. Es gilt seit dem 1. Januar 2023 und betrifft seit 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Die Pflichten reichen von der Risikoanalyse über Präventions- und Abhilfemaßnahmen bis zu einem Beschwerdeverfahren und der Dokumentation.
Im Jahr 2025 hat die Bundesregierung den Kurs angepasst. Die Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde ist entfallen, und auf europäischer Ebene tritt die Lieferkettenrichtlinie CSDDD an die Stelle des LkSG. Für kleine und mittlere Unternehmen bleibt die zentrale Frage dieselbe: Sie stehen selten direkt im Anwendungsbereich, spüren die Anforderungen aber als Zulieferer großer Kunden. Dieser Leitfaden ordnet den Stand im Juni 2026 und zeigt, was für Zulieferer praktisch zählt.
Was ist das Lieferkettengesetz?
Das LkSG verlangt von erfassten Unternehmen einen festen Satz an Sorgfaltspflichten. Dazu zählen ein Risikomanagement mit klarer Zuständigkeit, eine regelmäßige Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Zulieferern, eine Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie eine laufende Dokumentation. Der Anspruch ist eine Sorgfaltspflicht, kein Erfolgsversprechen: Unternehmen müssen angemessen handeln, sie haften nicht automatisch für jeden Verstoß in der Kette.
Der Fokus liegt auf den eigenen Aktivitäten und den unmittelbaren Zulieferern. Mittelbare Zulieferer geraten erst in den Blick, wenn ein Unternehmen Kenntnis von möglichen Verstößen erlangt. Die Themen reichen von Zwangs- und Kinderarbeit über Arbeitsschutz und faire Löhne bis zu umweltbezogenen Pflichten, etwa im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Für wen gilt das LkSG?
Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten im Inland. Das LkSG wurde stufenweise eingeführt und erfasst seit 2024 deutlich mehr Unternehmen als im Startjahr.
| Zeitpunkt | Erfasste Unternehmen | Schwelle |
|---|---|---|
| Seit 1. Januar 2023 | Sehr große Unternehmen | Ab 3.000 Beschäftigten im Inland |
| Seit 1. Januar 2024 | Große Unternehmen | Ab 1.000 Beschäftigten im Inland |
| KMU | Nicht direkt erfasst | Indirekt über Kundenanforderungen betroffen |
Ein KMU mit 80 oder 300 Beschäftigten fällt also nicht unter das Gesetz. Die Anforderungen erreichen es trotzdem, sobald ein großer Kunde seine eigene Sorgfaltspflicht erfüllt und Teile davon an seine Zulieferer weitergibt.
Lieferkettengesetz-Check
Sind Sie vom Lieferkettengesetz betroffen?
Drei Angaben genügen. Sie erfahren sofort, ob Sie direkt erfasst sind, indirekt als Zulieferer betroffen oder außerhalb des Anwendungsbereichs liegen – plus Ihre nächsten Schritte.
Ihre nächsten Schritte
Orientierung am LkSG und an der EU-Richtlinie CSDDD (Stand Juni 2026). Ersetzt keine Rechtsberatung.
Was sich 2025 und 2026 geändert hat
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, das LkSG bürokratiearm umzubauen und später durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung zu ersetzen, das die europäische CSDDD in nationales Recht überführt. In der Übergangszeit hat die Bundesregierung das LkSG bereits entlastet.
Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett eine Novelle auf den Weg gebracht. Sie streicht die Berichtspflicht und reduziert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten von dreizehn auf vier. Das BAFA prüft seither keine Unternehmensberichte nach den Paragrafen 12 und 13 LkSG mehr und hat das digitale Berichtsformular am 7. November 2025 abgeschaltet. Der Bundestag hat die Änderung am 14. Januar 2026 in erster Lesung beraten.
Entfallen ist allein die Berichtspflicht gegenüber dem BAFA. Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren und die interne Dokumentation gelten weiter. Erfasste Unternehmen führen ihre Sorgfaltsprozesse also fort und geben Anforderungen weiterhin an Zulieferer.
Vom LkSG zur CSDDD: der europäische Rahmen
Parallel wirkt die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Sie ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und lehnt sich in vielen Punkten an das LkSG an. Mit dem Omnibus-Paket, der Richtlinie (EU) 2026/470, hat die EU den Anwendungsbereich und die Pflichten deutlich verschlankt. Das Paket wurde am 24. Februar 2026 final beschlossen und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten.
Drei Punkte sind für die Praxis zentral. Erstens ist der Anwendungsbereich jetzt sehr eng: Erfasst sind nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro. Zweitens reicht die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten bis zum 26. Juli 2028, die Pflichten greifen ab dem 26. Juli 2029. Drittens entfallen die EU-weite zivilrechtliche Haftungsregel und die Pflicht zu Klima-Übergangsplänen, die Wirksamkeit der Maßnahmen wird nur noch alle fünf Jahre geprüft.
Tabelle seitlich wischen
| Merkmal | LkSG (Deutschland) | CSDDD (EU, nach Omnibus) |
|---|---|---|
| Ebene | Nationales Gesetz | EU-Richtlinie, national umzusetzen |
| Schwelle | Ab 1.000 Beschäftigten im Inland | Ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz |
| Berichtspflicht | Entfallen seit September 2025 | In die CSRD-Logik integriert |
| Zivilrechtliche Haftung | Keine eigene Haftungsnorm | EU-weite Regel gestrichen, nationales Recht bleibt |
| Geltung | Übergangsrecht bis zur Ablösung | Pflichten ab 26. Juli 2029 |
Warum das LkSG auch KMU betrifft
Für KMU liegt der eigentliche Hebel nicht im Gesetzestext, sondern in der Lieferkette. Ein großer Kunde, der seine Sorgfaltspflicht erfüllt, analysiert seine Zulieferer und verlangt Nachweise. In der Praxis erreichen Zulieferer daher Verhaltenskodizes zur Unterschrift, Selbstauskünfte zu Arbeitsbedingungen und Umwelt, Fragen zu Herkunft und Materialien sowie Anfragen nach Treibhausgasdaten. Diese Anforderungen sind vertraglich, nicht gesetzlich, in ihrer Wirkung aber genauso verbindlich.
Zugleich schiebt das EU-Recht dem Weitergeben Grenzen vor. Über den Value Chain Cap dürfen CSRD-pflichtige Kunden von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten für ihre Berichterstattung keine Daten verlangen, die über den freiwilligen VSME-Standard hinausgehen. Wer seine Daten einmal nach diesem Standard aufbereitet, beantwortet viele Anfragen mit einem Dokument und verweist auf diese Grenze.
Was KMU jetzt tun sollten
Vier Schritte bringen KMU in eine gute Position, ohne dass ein eigenes Compliance-Team nötig ist.
- Grundlagen schaffen. Ein knapper Verhaltenskodex und eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umwelt decken einen Großteil der häufigen Fragen ab.
- Risiken kennen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre eigenen Lieferanten und die kritischen Materialien. So beantworten Sie Rückfragen belastbar statt aus dem Bauch.
- Umweltdaten aufbereiten. Viele Anfragen betreffen Treibhausgasemissionen, also den Scope-3-Anteil Ihres Kunden. Eine CO2-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol liefert hier belastbare Zahlen.
- Strukturiert antworten. Nutzen Sie den VSME-Standard als gemeinsames Format. Einmal erstellt, dient er als Antwort auf wiederkehrende Fragebögen.
Kostenlose Vorlage: Lieferanten-Selbstauskunft
Beantworten Sie Kundenanfragen einmal sauber: Selbstauskunft plus Verhaltenskodex zum Ausfüllen, orientiert an LkSG und CSDDD.
Behandeln Sie die erste Lieferantenanfrage als Vorlage. Sammeln Sie Ihre Antworten an einem Ort, vom Verhaltenskodex bis zu den Emissionsdaten. Beim nächsten Kunden greifen Sie darauf zurück, statt jedes Mal neu zu beginnen.
Die Treibhausgasdaten sind für viele Zulieferer der aufwändigste Teil. Ihr Kunde braucht sie für seinen eigenen Scope 3, also für die Emissionen in seiner Wertschöpfungskette. Wer hier sauber liefert, wird zum bevorzugten Partner statt zum offenen Posten. Die Grundlagen der drei Emissionsbereiche erklärt der Ratgeber zu Scope 1, 2 und 3.
Belastbare Emissionsdaten für Lieferantenanfragen
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PLANT-MY-TREE unterstützt Zulieferer bei der umwelt- und klimabezogenen Seite dieser Anforderungen. Wir erstellen Ihre CO2-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol über Scope 1 bis 3 und begleiten Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard. Daniel Köhler und sein Team aus Essen arbeiten seit über 20 Jahren in der Aufforstung und in der Klimaberatung. Wie sich diese Themen ins größere Bild fügen, zeigen die Ratgeber zur CSRD-Berichtspflicht und zu ESG.
Emissionen, die sich kurzfristig senken lassen, reduzieren Sie zuerst. Für den Rest bietet sich der Ausgleich über Baumpflanzungen auf den dauerhaft geschützten Stiftungs- und Kooperationsflächen von PLANT-MY-TREE an. Jede Fläche ist über die Stiftung 99 Jahre geschützt, vom TÜV Rheinland geprüft und für Sie begehbar. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Transparenz.
Einmal aufbereiten, wiederholt liefern.
Wir bündeln Ihre Nachhaltigkeitsdaten in einem Bericht, der zu den Anfragen Ihrer Kunden passt.
Nachhaltigkeitsbericht erstellen lassenHäufige Fragen zum Lieferkettengesetz
Direkt nur ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Kleinere Unternehmen sind nicht erfasst, spüren die Anforderungen aber als Zulieferer großer Kunden.
Nein. Die Berichtspflicht gegenüber dem BAFA wurde zum 3. September 2025 gestrichen, das Berichtsformular ist abgeschaltet. Die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten gelten weiter.
Die EU-Richtlinie löst das LkSG ab. Nach dem Omnibus-Paket gilt sie nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz. Deutschland setzt sie bis zum 26. Juli 2028 um.
Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft bis zum 26. Juli 2028. Die materiellen Sorgfaltspflichten greifen ab dem 26. Juli 2029.
Gesetzlich keine direkten. In der Praxis stellen Kunden vertragliche Anforderungen: Verhaltenskodex, Selbstauskunft zu Arbeit und Umwelt sowie Treibhausgasdaten für ihren Scope 3.
Das LkSG ist ein nationales Gesetz ab 1.000 Beschäftigten, die CSDDD eine EU-Richtlinie ab 5.000 Beschäftigten. Das LkSG wird durch das Umsetzungsgesetz zur CSDDD abgelöst.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, 2025/2026.
BAFA, Berichtspflicht nach dem LkSG, Aussetzung seit September 2025.
Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I), Amtsblatt der EU, 26. Februar 2026.
Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD), in Kraft seit 25. Juli 2024, sowie Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794.
Stand: Juni 2026. Fachlich verantwortet von Daniel Köhler, zuständig für CO2-Bilanzierung, Klimastrategie, CSRD und ESG bei PLANT-MY-TREE.


