- CBAM ist das CO2-Grenzausgleichssystem der EU. Es bepreist die Emissionen, die in importierten Waren stecken.
- Betroffen sind Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
- Die Definitivphase läuft seit dem 1. Januar 2026. Seither entstehen Zahlungspflichten, nicht mehr nur Berichte.
- Eine neue 50-Tonnen-Schwelle befreit rund 182.000 vor allem kleine Importeure von allen CBAM-Pflichten.
- Betroffene Importeure brauchen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, kaufen Zertifikate und melden die eingebetteten Emissionen.
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch das CO2-Grenzausgleichssystem der EU. Es bepreist die Treibhausgasemissionen, die in importierten Waren stecken, und gleicht sie an den Preis im europäischen Emissionshandel an. Ziel ist, Carbon Leakage zu verhindern, also die Verlagerung von Produktion in Länder mit schwächeren Klimaregeln. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Definitivphase: Importeure zahlen für die eingebetteten Emissionen, statt nur darüber zu berichten.
Für viele kleine Unternehmen hat sich die Lage 2025 entspannt. Eine neue Schwelle nimmt einen Großteil der Importeure aus der Pflicht. Wer darüber liegt, sollte die Fristen und Schritte jedoch kennen. Dieser Leitfaden ordnet den Stand im Juni 2026 und zeigt, was für Importeure zählt.
Was ist CBAM?
Hinter CBAM steht ein einfacher Gedanke. Innerhalb der EU zahlen Unternehmen über den Emissionshandel (EU ETS) für ihre Treibhausgase. Wer dieselben Waren außerhalb der EU ohne CO2-Preis herstellt und dann importiert, hätte sonst einen Kostenvorteil. CBAM gleicht diesen Unterschied an der Grenze aus, indem es die eingebetteten Emissionen der Importe bepreist.
So schützt die EU die heimische Industrie, die bereits in den Klimaschutz investiert, und schafft einen Anreiz, auch außerhalb Europas sauberer zu produzieren. CBAM ist damit das Gegenstück zum Emissionshandel auf der Importseite.
Welche Waren CBAM betrifft
CBAM gilt nicht für alle Importe, sondern zunächst für sechs besonders emissionsintensive Warengruppen. Maßgeblich ist die Zolltarifnummer der Ware, nicht die Branche des Importeurs.
| Warengruppe | Beispiele |
|---|---|
| Eisen und Stahl | Träger, Bleche, Rohre und Schrauben |
| Aluminium | Profile, Bleche und Folien |
| Zement | Klinker und Zement |
| Düngemittel | Stickstoffdünger und Harnstoff |
| Strom | Importierter Strom |
| Wasserstoff | Importierter Wasserstoff |
Vom Berichten zum Bezahlen: die Phasen
CBAM wird in zwei Stufen eingeführt. In der Übergangsphase von Oktober 2023 bis Dezember 2025 mussten Importeure die eingebetteten Emissionen nur melden. Es floss noch kein Geld. Seit dem 1. Januar 2026 läuft die Definitivphase mit echten Zahlungspflichten.
| Phase | Zeitraum | Was gilt |
|---|---|---|
| Übergangsphase | Oktober 2023 bis Dezember 2025 | Nur Berichtspflicht, keine Zahlung |
| Definitivphase | Seit 1. Januar 2026 | Zahlungspflicht, Zertifikate und Anmelderstatus |
Die 50-Tonnen-Schwelle: wer jetzt raus ist
Die wichtigste Entlastung kam mit dem Omnibus-Paket. Die Verordnung (EU) 2025/2083 vom Oktober 2025 führt eine neue 50-Tonnen-Schwelle ein. Wer pro Jahr weniger als 50 Tonnen der betroffenen Waren importiert, ist von allen CBAM-Pflichten befreit, also von Bericht, Zulassung und Zertifikaten. Das nimmt nach Schätzung der Kommission rund 182.000 Importeure aus der Pflicht, vor allem kleine Unternehmen, deckt aber weiterhin über 99 Prozent der Emissionen ab.
Die 50 Tonnen gelten kumuliert pro Jahr. Sobald Sie die Grenze im Laufe eines Jahres überschreiten, gelten die Pflichten rückwirkend für alle betroffenen Importe ab dem 1. Januar. Für Strom und Wasserstoff greift die Befreiung nicht.
CBAM-Check
Sind Sie von CBAM betroffen?
Zwei Angaben genügen für eine erste Einordnung. Sie erfahren, ob die 50-Tonnen-Befreiung nach Ihren Angaben greift und welche Schritte als Nächstes relevant sind.
Ihre nächsten Schritte
Der Check setzt voraus, dass die Waren anhand ihrer KN-Codes unter CBAM fallen, aus einem erfassten Drittland stammen und keine weitere Ausnahme greift. Orientierung an der CBAM-Verordnung einschließlich Verordnung (EU) 2025/2083, Stand Juni 2026. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Pflichten für betroffene Importeure
Wer über der Schwelle liegt, durchläuft einige feste Schritte. Zuerst braucht das Unternehmen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder. Den Antrag stellt es bei der nationalen Behörde, in Deutschland bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Wer nach dem 1. Januar 2026 weiter importieren will, sollte die Zulassung bis zum 31. März 2026 beantragt haben.
Anschließend ermittelt der Anmelder die eingebetteten Emissionen seiner Importe, kauft CBAM-Zertifikate und gibt sie einmal jährlich in passender Menge ab. Die Daten zu den Emissionen liefern in der Regel die Hersteller im Ausland. Liegen keine belastbaren Werte vor, lassen sich unter Bedingungen Standardwerte nutzen.
Prüfen Sie zuerst Ihre Importmengen. Liegen Ihre jährlichen Einfuhren der betroffenen Waren sicher unter 50 Tonnen, sind Sie befreit. Liegen Sie darüber oder nah an der Grenze, sichern Sie sich früh den Anmelderstatus und fordern Sie die Emissionsdaten bei Ihren Lieferanten an.
Fristen und Kosten im Überblick
Die Definitivphase läuft, die Zahlungen setzen aber zeitversetzt ein. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Termine.
| Termin | Datum | Bedeutung |
|---|---|---|
| Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen | Bis 31. März 2026 | Voraussetzung, um über der Schwelle weiter zu importieren |
| Verkauf der CBAM-Zertifikate startet | 1. Februar 2027 | Importeure kaufen Zertifikate für die Importe des Jahres 2026 |
| Erste CBAM-Erklärung und Abgabe | Bis 30. September 2027 | Gilt für die Importe des Jahres 2026 |
| Zertifikatspreis | Ab 2026 | An den EU-ETS-Preis gekoppelt, 2026 auf Basis des Quartalsschnitts |
Kostenlose Checkliste: CBAM-Fristen und Pflichten
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Was CBAM mit Ihrer Klimastrategie zu tun hat
CBAM ist mehr als eine Zollformalität. Die eingebetteten Emissionen Ihrer Importe sind zugleich Teil Ihres Scope 3, also der Emissionen in Ihrer vorgelagerten Lieferkette. Wer diese Daten sauber erhebt, erfüllt nicht nur CBAM, sondern legt zugleich die Grundlage für eine belastbare CO2-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol.
Daraus wird ein Hebel. Wer die emissionsintensiven Materialien in seiner Beschaffung kennt, kann sie gezielt reduzieren und Lieferanten danach auswählen. So zahlt die Pflicht auf Ihre Dekarbonisierung ein, statt nur Kosten zu verursachen.
Eingebettete Emissionen im Griff
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PLANT-MY-TREE begleitet Unternehmen bei der klimabezogenen Seite von CBAM. Wir erstellen Ihre CO2-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol und entwickeln daraus eine Klimastrategie, die Reduktion und Ausgleich verbindet. Daniel Köhler und sein Team aus Essen arbeiten seit über 20 Jahren in der Aufforstung und in der Klimaberatung.
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Klimastrategie entwickelnHäufige Fragen zu CBAM
CBAM ist das CO2-Grenzausgleichssystem der EU. Es bepreist die Treibhausgasemissionen, die in importierten Waren stecken, und gleicht sie an den EU-Emissionshandel an.
Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Maßgeblich ist die Zolltarifnummer der Ware.
Die Definitivphase läuft seit dem 1. Januar 2026. Der Verkauf der Zertifikate startet am 1. Februar 2027, die erste Erklärung und Abgabe ist bis zum 30. September 2027 fällig.
Wer pro Jahr weniger als 50 Tonnen der betroffenen Waren importiert, ist von allen CBAM-Pflichten befreit. Die Grenze gilt kumuliert, Strom und Wasserstoff sind ausgenommen.
Importeure der betroffenen Waren oberhalb von 50 Tonnen pro Jahr. Sie brauchen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder.
Der Preis ist an den EU-Emissionshandel gekoppelt und folgt dem Auktionspreis der ETS-Zertifikate in Euro je Tonne CO2.
Quellen
Europäische Kommission, Taxation and Customs Union, Carbon Border Adjustment Mechanism, 2026.
Verordnung (EU) 2025/2083 zur Vereinfachung des CBAM, 8. Oktober 2025.
Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Grundverordnung).
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), nationale CBAM-Behörde.
Stand: Juni 2026. Fachlich verantwortet von Daniel Köhler, zuständig für CO2-Bilanzierung, Klimastrategie, CSRD und ESG bei PLANT-MY-TREE.


