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EmpCo-Richtlinie: was Unternehmen bei Umweltaussagen dürfen und was nicht

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Inhaltsverzeichnis

Auf einen Blick
  • Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) schützt Verbraucher vor Greenwashing. In Deutschland gilt sie über das UWG ab dem 27. September 2026.
  • Verboten sind pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, etwa „klimaneutral“ allein auf Basis von Kompensation.
  • Erlaubt bleiben konkrete, belegbare Aussagen und Siegel, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen.
  • Die Regeln gelten für Aussagen gegenüber Verbrauchern (B2C). Im B2B greifen die allgemeinen Regeln gegen irreführende Werbung.
  • Die ergänzende Green-Claims-Richtlinie ist auf EU-Ebene vorgeschlagen, aber noch nicht verabschiedet.

Die EmpCo-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing. Ihr voller Name lautet „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU 2024/825). Sie ändert das europäische Verbraucherrecht und legt fest, wie Unternehmen mit Umwelteigenschaften werben dürfen. In Deutschland wird sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und gilt ab dem 27. September 2026.

Dieser Beitrag zeigt, was ab dann erlaubt und was verboten ist und worin sich B2C und B2B unterscheiden. Stand ist Juli 2026.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie ändert zwei zentrale EU-Verbraucherrichtlinien, darunter die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Ziel ist, dass Verbraucher sich auf Umweltaussagen verlassen können. Unklare oder unbelegte Aussagen gelten künftig als irreführend. In Deutschland setzt der Gesetzgeber die Vorgaben im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb um, die neue Fassung greift ab dem 27. September 2026.

Von der EmpCo-Richtlinie zu unterscheiden ist die geplante Green-Claims-Richtlinie. Sie ist ein ergänzender Vorschlag von 2023 und soll die Prüfung und Belege für Umweltaussagen genauer regeln, ist aber noch nicht verabschiedet. Wie unbelegte Aussagen in der Praxis aussehen, zeigt der Ratgeber zu Greenwashing.

Was ab dem 27. September 2026 verboten ist

Die neuen Regeln zielen auf Aussagen gegenüber Verbrauchern. Die folgende Übersicht stellt typische verbotene und erlaubte Aussagen gegenüber.

VerbotenErlaubt
Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne NachweisKonkrete, belegbare Aussagen zu einem bestimmten Aspekt
„Klimaneutral" oder „CO2-neutral" allein auf Basis von KompensationNachgewiesene Reduktion der eigenen Emissionen
Selbst erstellte Siegel ohne ZertifizierungssystemSiegel auf Basis eines Zertifizierungssystems oder von Behörden
Aussagen zu künftiger Umweltleistung ohne klaren, überprüfbaren PlanKonkrete Ziele mit Zeitplan und Nachweis
Ein Teilaspekt wird als Eigenschaft des ganzen Produkts dargestelltKlar abgegrenzte Aussage zum tatsächlich betroffenen Teil

B2C und B2B: für wen gilt was?

Die EmpCo-Richtlinie stammt aus dem Verbraucherrecht. Für die Praxis ist deshalb wichtig, an wen sich eine Aussage richtet.

BereichWas gilt
B2C
Verbraucher
Die EmpCo-Regeln gelten unmittelbar, in Deutschland über das UWG ab dem 27. September 2026. Die Verbote oben greifen direkt.
B2B
Geschäftskunden
Die Richtlinie greift nicht unmittelbar. Es gelten die allgemeinen Regeln gegen irreführende Werbung. Geschäftskunden verlangen zunehmend Belege. Die geplante Green-Claims-Richtlinie würde die Anforderungen ausweiten.
Unsicher, was Sie sagen dürfen?

Kommunizieren Sie konkret statt pauschal. Das zertifizierte Partnersiegel von PLANT-MY-TREE (Stufen von „Klimaschutz Partner" bis Platin) wird nach einem dokumentierten Verfahren vergeben und von unabhängiger Stelle nach ISO/IEC 17065 geprüft. Damit belegen Unternehmen ihre beauftragten Baumpflanzungen mit einer klaren, nachprüfbaren Aussage, zum Beispiel: „Wir haben über PLANT-MY-TREE 500 Bäume in Deutschland pflanzen lassen." Das Siegel bestätigt ausschließlich diese Baumpflanzung, es ist keine Aussage über Klimaneutralität. Genau solche konkreten, belegbaren Aussagen bleiben unter den neuen Regeln zulässig.

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So machen Sie Umweltaussagen rechtssicher

Vier Grundsätze helfen weiter. Erstens konkret statt pauschal formulieren und jede Aussage auf einen belegbaren Aspekt beziehen. Zweitens Reduktion vor Ausgleich stellen und den Ausgleich getrennt und ehrlich benennen. Drittens nur Siegel verwenden, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Viertens Nachweise bereithalten, denn die Beweislast liegt beim Unternehmen.

Wie sich Reduktion und Ausgleich sauber verbinden lassen, zeigt der Überblick zum Weg zur Klimaneutralität und der Ratgeber zum klimaneutralen Unternehmen. Für den glaubwürdigen Ausgleich pflanzt PLANT-MY-TREE Bäume auf dauerhaft geschützten Flächen, transparent dokumentiert auf der Seite zur Transparenz.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung einzelner Aussagen ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.

Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing. Sie regelt, wie Unternehmen gegenüber Verbrauchern mit Umwelteigenschaften werben dürfen. In Deutschland gilt sie über das UWG ab dem 27. September 2026.

Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?

In Deutschland ab dem 27. September 2026, umgesetzt über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Was ist ab 2026 verboten?

Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, Aussagen wie klimaneutral allein auf Basis von Kompensation und selbst erstellte Siegel ohne Zertifizierungssystem.

Was dürfen Unternehmen weiterhin sagen?

Konkrete, belegbare Aussagen zu einem bestimmten Aspekt, nachgewiesene Reduktionen und Siegel, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen.

Gilt die EmpCo-Richtlinie auch im B2B?

Die Richtlinie zielt auf Verbraucher. Im B2B gelten die allgemeinen Regeln gegen irreführende Werbung. Die geplante Green-Claims-Richtlinie würde die Anforderungen ausweiten.

Was ist der Unterschied zwischen EmpCo- und Green-Claims-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie ist verabschiedet und gilt ab 2026. Die Green-Claims-Richtlinie ist ein ergänzender Vorschlag, der Prüfung und Belege für Umweltaussagen genauer regeln soll, aber noch nicht verabschiedet ist.

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Quellen
Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, Anwendung ab 27. September 2026.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der ab 27. September 2026 geltenden Fassung.
Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken.
Europäische Kommission, Vorschlag für eine Green-Claims-Richtlinie, 2023.

Stand: Juli 2026. Fachlich begleitet von Daniel Köhler, zuständig für CO2-Bilanzierung, Klimastrategie, CSRD und ESG bei PLANT-MY-TREE. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Über den Autoren:

Seit 2007 pflanzt PLANT-MY-TREE® Bäume in Deutschland. Gemeinsam mit Unternehmen und Privatpersonen wurden bereits über drei Millionen Bäume für den Klima- und Naturschutz gepflanzt.

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